Home  ι  Kontakt  ι  Impressum  
Pressemitteilung der GVU vom 30. Januar 2012
Berlin, 30. Januar 2012. Mit einer Deaktivierung der Belohnungsprogramme für das Hochladen besonders begehrter Dateien haben 13 File- bzw. Streamhoster auf die internationale Aktion gegen Megauplaod, Megavideo & Co. reagiert. Interne Analysen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) deuten auf einen signifikanten Nutzerrückgang bei diesen Internetdiensten hin. Dagegen wachsen insbesondere solche File- und Streamhoster rapide, die derartige Vergütungen nach wie vor anbieten. Deutlich geringere Zuwächse verzeichnen etablierte Filehoster ohne Upload-Belohnung.

Einschlägige Portalseiten wie kinox.to & Co. reorganisieren derzeit ihr Angebot: Filehoster ohne Uploader-Provisionen werden entfernt, andere mit solchen Prämienprogrammen hinzugefügt. Denn die Bezahlung von Uploadern garantiert den Köpfen solcher illegalen Filehoster-Portalsysteme den kontinuierlichen Nachschub aktuellster Raubkopien. Ein konstanter Nachschub neuester Titel ist die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen. Viele Besucher ermöglichen diesen parasitären Geschäftsmodellen hohe Werbeeinnahmen, welche die Motivation der digitalen Hehlerei darstellen.

Vor diesem Hintergrund fordert GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy eine Überprüfung des Haftungsprivilegs für Host-Provider. Danach sind die Diensteanbieter zunächst nicht verantwortlich für die Inhalte, wenn diese von Dritten, den Nutzern, hochgeladen werden. Erst wenn der Filehoster auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird, muss er reagieren und den illegalen Inhalt entfernen.

Leonardy fordert hier eine Umkehrung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses bei der Beweislast für solche File- und Streamhoster, die das Hochladen von viel nachgefragten Dateien finanziell belohnen, denn: "Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten bzw. downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt." Das sei aber die Ausnahme, ist der GVU-Geschäftsführer überzeugt und ergänzt: "Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerlandurlaubs-Videos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen und für die deshalb ein Host-Betreiber Geld hinlegt." Daher müsse sich ein Filehost-Betreiber darüber im Klaren sein, dass er durch Provisionszahlungen das Hochladen von Raubkopien fördert.

"Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er ggf. selbst darlegen müssen", so Leonardy.



     [Abonnieren]
Copyright © 2000 - 2012 by gvu.de. Alle Rechte vorbehalten.  Kontakt ι Datenschutzerklärung ι Impressum
Glossar
Test Text
Information