Erneute Festnahmen im kino.to-Fall - Betreiber des Filehosters Skyload.net und Verantwortlicher eines Frankfurter ISPs in Untersuchungshaft
Pressemitteilung der GVU vom 20. Februar 2012
Berlin, 20. Februar 2012. Bereits am vergangenen Donnerstag, den 16. Februar 2012, leitete die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine konzertierte Durchsuchungsmaßnahme gegen den Raubkopien-Filehoster Skyload.net. Die Server dieses Internetdienstes, auf dem audiovisuelle Dateien und die Datenbanken gespeichert waren, wurden beschlagnahmt. Zwei Personen wurden festgenommen. Dabei handelt es sich um den mutmaßlichen Betreiber von Skyload.net und um den Verantwortlichen eines Internet Service Providers (ISP) in Frankfurt. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Klein von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf Nachfrage der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Die GVU hatte ihre Erkenntnisse zu Skyload.net im Januar 2012 an die Behörde übergeben.
Danach gehörte Skyload.net zu den mit der illegalen Portalseite www.kino.to assoziierten Filehostern. Seit dem 13. Februar 2010 online, ermöglichte Skyload.net das Ansehen der dort hochgeladenen audiovisuellen Dateien sowohl während des Herunterladens (Streaming) als auch den dauerhaften Download der Inhalte. Die Webseite von Skyload.net und teilweise auch die Datenserver waren bei dem Frankfurter ISP gehostet, dessen Verantwortlicher nunmehr in Untersuchungshaft sitzt. Dieser ISP ist der GVU einschlägig aus Fällen gegen Urheberrechtsverletzer am Beginn der illegalen Verwertung (Release-Gruppen) und an den Schnittstellen zur unerlaubten Massenverwertung (illegale Portalseiten) bekannt.
Auf Skyload.net lagen urheberrechtlich geschützte Filme und Serien, die bis Juni 2011 über illegal veröffentlichte Links auf der Portalseite kino.to gefunden werden konnten. Hinweise begründeten zudem den Anfangsverdacht, dass der mutmaßliche Betreiber von Skyload.net zusätzlich als bezahlter Uploader von Filmen im System kino.to tätig war und zwischen dem 11. Januar 2011 und dem 18. März 2011 insgesamt 10905 Filme hochgeladen hat.
Auch nach Schließung des Systems kino.to hörte der Betreiber von Skyload.net nicht auf. Der Filehoster war nunmehr auf den beiden derzeit bekanntesten deutschsprachigen Filmraubkopien-Portalen vertreten, darunter auf kinoX.to. Dabei ist das Geschäftsmodell von Skyload.net nach GVU-Erkenntnissen identisch mit denen der übrigen einschlägigen Filehoster: Einnahmen generierte dieser durch kostenpflichtige Premium-Accounts, die Nutzern mehrere Vorteile boten, wie bessere Anbindung, keine Wartezeiten, Ermöglichen von parallelen Downloads und Werbefreiheit. Werbebanner auf den Seiten des Filehosters führten insbesondere zu Abofallen, die als Gewinnspiele oder Download-Möglichkeit von angeblich kostenloser Software getarnt waren.
Bis zuletzt zahlte der Betreiber von Skyload.net Uploader-Provisionen für das Hochladen besonders begehrter Dateien. Insbesondere im vergangenen Monat wuchs der Filehoster rasant: Laut dem Internet-Dienst Alexa, der die Beliebtheit von Internetseiten ermittelt, gehörte Skyload.net am 15. Februar 2012 zu den 1000 beliebtesten Seiten in Deutschland (Alexa-Rank 936). Am 12. Januar 2012 belegte Skyload noch Platz 1416.
Danach gehörte Skyload.net zu den mit der illegalen Portalseite www.kino.to assoziierten Filehostern. Seit dem 13. Februar 2010 online, ermöglichte Skyload.net das Ansehen der dort hochgeladenen audiovisuellen Dateien sowohl während des Herunterladens (Streaming) als auch den dauerhaften Download der Inhalte. Die Webseite von Skyload.net und teilweise auch die Datenserver waren bei dem Frankfurter ISP gehostet, dessen Verantwortlicher nunmehr in Untersuchungshaft sitzt. Dieser ISP ist der GVU einschlägig aus Fällen gegen Urheberrechtsverletzer am Beginn der illegalen Verwertung (Release-Gruppen) und an den Schnittstellen zur unerlaubten Massenverwertung (illegale Portalseiten) bekannt.
Auf Skyload.net lagen urheberrechtlich geschützte Filme und Serien, die bis Juni 2011 über illegal veröffentlichte Links auf der Portalseite kino.to gefunden werden konnten. Hinweise begründeten zudem den Anfangsverdacht, dass der mutmaßliche Betreiber von Skyload.net zusätzlich als bezahlter Uploader von Filmen im System kino.to tätig war und zwischen dem 11. Januar 2011 und dem 18. März 2011 insgesamt 10905 Filme hochgeladen hat.
Auch nach Schließung des Systems kino.to hörte der Betreiber von Skyload.net nicht auf. Der Filehoster war nunmehr auf den beiden derzeit bekanntesten deutschsprachigen Filmraubkopien-Portalen vertreten, darunter auf kinoX.to. Dabei ist das Geschäftsmodell von Skyload.net nach GVU-Erkenntnissen identisch mit denen der übrigen einschlägigen Filehoster: Einnahmen generierte dieser durch kostenpflichtige Premium-Accounts, die Nutzern mehrere Vorteile boten, wie bessere Anbindung, keine Wartezeiten, Ermöglichen von parallelen Downloads und Werbefreiheit. Werbebanner auf den Seiten des Filehosters führten insbesondere zu Abofallen, die als Gewinnspiele oder Download-Möglichkeit von angeblich kostenloser Software getarnt waren.
Bis zuletzt zahlte der Betreiber von Skyload.net Uploader-Provisionen für das Hochladen besonders begehrter Dateien. Insbesondere im vergangenen Monat wuchs der Filehoster rasant: Laut dem Internet-Dienst Alexa, der die Beliebtheit von Internetseiten ermittelt, gehörte Skyload.net am 15. Februar 2012 zu den 1000 beliebtesten Seiten in Deutschland (Alexa-Rank 936). Am 12. Januar 2012 belegte Skyload noch Platz 1416.
