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Ein Jahr Freiheitsstrafe für Raubkopierer
Der 31 Jährige Karl Dunner* aus Dortmund wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Er kopierte und verbreitete Raubkopien von derzeit aktuellen Kinotiteln, Computerspielen und Anwendersoftware.

Entdeckt wurde er, weil er von jemandem Raubkopien bezog, der noch weitaus mehr kriminelle Energie an den Tag legte als er selbst (in vielen Fällen kennen die Käufer ihre Verkäufer nicht und müssen daher immer damit rechnen, dass sie entdeckt werden, obwohl sie sich selbst als "kleine Fische" einstufen). Eberhard Dietchen*, von dem Dunner die Raubkopien bezog, hatte eine Webseite, auf der er seinen Kunden regelmäßig eine große Anzahl von Titeln anbot. Bei der Analyse seines Computer stieß die GVU unter anderem auch auf den nun verurteilten Dunner. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung war ebenfalls ein GVU Ermittler als Experte anwesend. Sichergestellt wurden 2 PCs, eine Vielzahl an Raubkopien, ein durchnummeriertes Archiv, Rohlinge, selbst erstellte Cover und 167 selbst gebrannte CDs . Darüber hinaus wurden Hinweise auf sechs weitere verdächtige Raubkopierer gefunden. Dunner gab zu, über 5500 Euro im Jahr mit seinem Raubkopiengeschäft verdient zu haben. Zusätzlich zur verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung war dieses Strafverfahren seiner eigenen Aussage nach auch der Grund dafür, dass seine Frau die Scheidung eingereicht hat.

(*Name geändert)


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