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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Münster: 4000 illegale Datenträger sichergestellt. Auktionshausverkauf gestoppt. Die GVU führte die einleitenden Ermittlungen.
Im Folgenden die gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und des Polizeipräsidiums Münster:

"’Wann kommt Papa raus’, fragt in einem Werbespot ein kleines Kind nach einem Geburtstagslied seine Mutter vor den Gitterstäben einer Strafvollzugsanstalt. "Noch viermal singen". Vermutlich jeder Kinobesucher wird diesen Spot vor dem Hauptfilm schon einmal gesehen haben, der zwar in humorvoller Weise verpackt, aber dennoch eindringlich darauf hinweist, dass das illegale Kopieren von Filmen kein Kavaliersdelikt ist, sondern strafrechtlich verfolgt wird.

Dass die nahezu unendlichen Weiten des World Wide Web scheinbar Anonymität bieten und so illegale Ware gefahrlos verkauft werden kann, ist ein Trugschluss und auch noch so phantasievolle Namen der Anbieter und Käufer können nicht verhindern, dass die jeweiligen Transaktionen gerichtsverwertbar nachvollzogen
werden kann.

Diese Erfahrung musste auch ein 51-jähriger Münsteraner machen.

Vor einigen Wochen stellte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. bei ihren Recherchen im Internet fest, dass der 51-jährige Münsteraner offenbar in großem Stil DVDs mit Episoden aus US-Filmen und Fernsehserien in einem bekannten Internetauktionshaus anbot. Das Angebot war verlockend und auf den ersten Blick auch legal, denn der 51-Jährige hatte in der Beschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei seinen Schnäppchen um ‚Originalimporte aus China - keine Raubkopien, offiziell verzollt und versteuert’ handelte. Der Anbieter verschwieg allerdings, dass in der Vergangenheit bereits eine Auktion des gleichen Angebots auf Veranlassung der GVU durch das Internetauktionshaus mit dem Hinweis auf die Verletzung von Urheberrechten gesperrt wurde.

Das war jedoch nicht die ganze Wahrheit, denn die Sache hatte einen entscheidenden Haken. Das alleinige Vertriebsrecht in Deutschland hat eine us-amerikanische Firma und somit bestand der Anfangsverdacht einer Straftat. Die Staatsanwaltschaft Münster leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Mit Unterstützung des Fachkommissariats des Polizeipräsidium Münster wurden bei einer Hausdurchsuchung nicht nur etwa 4.000 originalverpackte DVDs und CDs vorgefunden, sondern auch umfangreiche Unterlagen."


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