Die Kopie
Wann eine Kopie seriös ist.
Das Gegenstück zum Original (Urstück, Master etc.) ist die Kopie. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen und steht dort für Vorrat (copia). Im Grunde ist uns diese Bedeutung auch heute noch verständlich. Denn letztlich geht es bei der Kopie immer um Vervielfältigung, um eine Reproduktion des Originals, das wir - so gesehen - auf Vorrat halten.
Abkupfern und Nachahmen
Was eine Gesellschaft als legale Vervielfältigung anerkennt, ändert sich historisch. Uns sind Begriffe wie abkupfern umgangssprachlich geläufig. Sie verweisen auf die Geschichte der erlaubten und der unerlaubten Vervielfältigung. Abkupfern stammt aus der Übergangszeit vom Holzschnitt zum Kupferätzdruck. Der Kopierer jener Zeit arbeitete mit geätzten Kupferplatten, die mehr Drucke ermöglichten als die alten Holzdruckstöcke. Also hat man den Holzschnitt einfach abgekupfert. Dazu wurde zunächst mit dem Master (dem Holzdruckstock) auf der Kupferplatte gedruckt, dann wurde diese geätzt. So konnte die stabilere Kupferplatte anschließend zur Vervielfältigung des Holzschnittes in seinerzeit hoher Stückzahl genutzt werden.
Die digitalen Medien haben auch unser Verhältnis zur Kopie grundsätzlich verändert.
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Das Verhältnis zur Kopie ist aber auch in verschiedenen Kulturkreisen ganz unterschiedlich. Während wir in Europa letztlich das Original und seinen Urheber schätzen, erwartet und erhält in Asien derjenige durchaus große Aufmerksamkeit, der einen Meister handwerklich auf hohem Niveau nachahmt. Dort zählt vor allem das Handwerk, hier das Werk. All das hat Rechtsfolgen.
Farbkopie, Privatkopie, Raubkopie
In unserem Kulturkreis ist die Vervielfältigung entweder legal. Dann meinen wir die erlaubte Reproduktion eines geschützten Werkes (z. B. als Replica). Oder die Vervielfältigung ist illegal. Bei traditionellen Medien sprechen wir dann zumeist von der Fälschung, bei geistigen Werken vom Plagiat. Bei digitalen Medien hat sich im Fall einer illegalen Vervielfältigung eher der Begriff "Raubkopie" eingebürgert. Umgangssprachlich ist das Bild vom "Raub" verständlich. Juristisch gesehen ist die Wortwahl nicht korrekt. Denn die illegale Vervielfältigung digitaler Medien ist kein "Raub" (als Diebstahl unter Anwendung von Gewalt). Aber es geht um Diebstahl - hier um Diebstahl (geistigen Eigentums).
Die Fälschung von Geld oder anderen Wertzeichen ist eine Straftat (§146-152b StGB). Auch die Fälschung von Gemälden, die dann als Original angeboten werden, hat bekanntlich unangenehme Rechtsfolgen. Erst die kriminelle Absicht, die inhaltliche oder handwerkliche Unterschiede zum Original verheimlicht, macht aus einer einfachen Reproduktion eine Fälschung. Beim Gemälde kann das Original mit Fachkenntnis von der Kopie noch unterschieden werden. Letztlich macht hier das handwerkliche Vermögen von Meister und Kopierer für uns den erkennbaren Unterschied aus. In der Welt der Bücher und Farbkopien, der Schallplatten und Magnetbänder war die Kopie ohne Qualitätsverlust im Verhältnis zum Original nicht zu haben.
Die digitalen Medien haben auch unser Verhältnis zur Kopie grundsätzlich verändert. Hier gleicht die Kopie dem Original: 1:1. Kopierer und Meister sind hier technologisch und inhaltlich zumindest anhand von Kopie und Original nicht mehr zu unterscheiden. Dennoch gibt es auch in der digitalen Welt die legale und die illegale Kopie.
Das Herstellen einer Kopie von urheberrechtlich geschützten Werken ist grundsätzlich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Kopien sind nur im Rahmen der Einschränkungen des Urheberrechts erlaubt. Wer darüber hinaus nicht über weitgehende Lizenzen zur Vervielfältigung verfügt, produziert in aller Regel Raubkopien. Bereits beim Erwerb digitaler Produktionen kann man Raubkopien erkennen.
Die Fälschung von Geld oder anderen Wertzeichen ist eine Straftat (§146-152b StGB). Auch die Fälschung von Gemälden, die dann als Original angeboten werden, hat bekanntlich unangenehme Rechtsfolgen. Erst die kriminelle Absicht, die inhaltliche oder handwerkliche Unterschiede zum Original verheimlicht, macht aus einer einfachen Reproduktion eine Fälschung. Beim Gemälde kann das Original mit Fachkenntnis von der Kopie noch unterschieden werden. Letztlich macht hier das handwerkliche Vermögen von Meister und Kopierer für uns den erkennbaren Unterschied aus. In der Welt der Bücher und Farbkopien, der Schallplatten und Magnetbänder war die Kopie ohne Qualitätsverlust im Verhältnis zum Original nicht zu haben.
Die digitalen Medien haben auch unser Verhältnis zur Kopie grundsätzlich verändert. Hier gleicht die Kopie dem Original: 1:1. Kopierer und Meister sind hier technologisch und inhaltlich zumindest anhand von Kopie und Original nicht mehr zu unterscheiden. Dennoch gibt es auch in der digitalen Welt die legale und die illegale Kopie.
Das Herstellen einer Kopie von urheberrechtlich geschützten Werken ist grundsätzlich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Kopien sind nur im Rahmen der Einschränkungen des Urheberrechts erlaubt. Wer darüber hinaus nicht über weitgehende Lizenzen zur Vervielfältigung verfügt, produziert in aller Regel Raubkopien. Bereits beim Erwerb digitaler Produktionen kann man Raubkopien erkennen.
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